Punktuelle Gefahrenabklärung

Das Hauptziel der punktuellen Gefahrenabklärung ist die Ermittlung der Gefährdung eines oder mehrerer Objekte für einen bestimmten Standort. Dabei gilt es zu klären, ob ein bestimmtes Objekt gefährdet ist (z.B. durch Oberflächenabfluss) und mit welchen Intensitäten bei den verschiedenen Eintretenswahrscheinlichkeiten zu rechnen ist.

Bei der punktuellen Gefahrenabklärung für Starkregenereignisse liefern beispielsweise eine Feldbegehung mit Bodenproben wichtige Informationen, vor allem zur Durchlässigkeit und Speicherfähigkeit der untersuchten Fläche.

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