Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton Appenzell Ausserrhoden

Einheitliche Grundlage für Objektschutznachweise

Bisher erfolgte der Nachweis von Schutzmassnahmen in Gefahrengebieten nicht nach standardisierten Vorgaben. Künftig wird nun in Gefahrengebieten ein Objektschutznachweis als integrierender Bestandteil der Baugesuchseingabe verlangt. Die Einführung des Objektschutznachweises im Rahmen der Baugesuchseingabe bezweckt den Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor gravitativen Naturgefahren.

Egli Engineering AG unterstützte den Kanton Appenzell Ausserrhoden bei der Erarbeitung der notwendigen Grundlagen. Den Bauherren und Planern stehen nun ein Leitfaden, Formulare und Musterbeispiele zur Verfügung. Dies erleichtert und vereinheitlicht das Ausfüllen des Objektschutznachweises und gewährleistet dessen Vollständigkeit.

Der Leitfaden richtet sich an Planer, Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten und Gefahrenspezialisten, die einen Objektschutznachweis zu erstellen haben. Er zeigt auf, wie beim Ausfüllen der Formulare vorgegangen werden soll, was die Mindestanforderungen an den Nachweis sind und welche Beilagen einzureichen sind. Ziel ist es, dass künftig Wirkung und Effizienz der Objektschutzmassnahmen im Objektschutznachweis so dargelegt werden, dass sie durch die Baubehörde nachvollziehbar sind.


Die Grundlagen zum Objektschutznachweis sind verfügbar auf der Homepage des Kantons Appenzell Ausserrhoden:

https://www.ar.ch/verwaltung/departement-bau-und-volkswirtschaft/amt-fuer-raum-und-wald/abteilung-wald-und-naturgefahren/gravitative-naturgefahren/

 

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