Objektschutznachweis

Für die Baugesucheingabe bei Neubauten sowie bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen, Um- und Anbauten wird ein Nachweis des Objektschutzes gefordert, sofern sich das Objekt in einem Gefahrengebiet befindet. Dafür stellen einige Kantone ein Formular «Objektschutznachweis» / «Nachweis Objektschutzmassnahmen» zur Verfügung, bei anderen ist ein Fachgutachten einzureichen. Zur Unterstützung steht in einigen Kantonen ein Leitfaden zur Verfügung, der Schrittweise durch das auszufüllende Formular führt.

Weshalb es sich lohnt frühzeitig einen Fachpartner für den Naturgefahren-Nachweis beizuziehen:

Die Gemeinde und/oder die Gebäudeversicherung kann einen Objektschutz zurückweisen, falls dieser nicht detailliert ausgefüllt ist. Dies führt meist dazu, dass das Baubewilligungsverfahren vorübergehend stillsteht, bis der Nachweis der Objektschutzmassnahmen erbracht ist.

Je früher sich ein Bauherr / Architekt mit dem Thema Objektschutz befasst, desto günstiger und ästhetischer werden die Schutzmassnahmen ins Bauvorhaben integriert.

Der Zeitdruck für die Baueingabe entfällt. Und falls es doch mal eilt, unterstützen wir Sie rasch und unkompliziert.

Wir als Fachspezialist befassen uns täglich mit Naturgefahren, kennen den Markt für mögliche Schutzmassnahmen und sind mit dem Ablauf und dem Ausfüllen /Erarbeiten von Hochwasserschutznachweisen/Fachgutachten bestens vertraut. Bei Bedarf reichen wir den Nachweis für die Baubewilligung direkt bei der zuständigen Behörde für Sie ein.

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