Festlegung Gewässerraum
Mit der Revision der Gewässerschutzgesetzgebung vom 1. Juni 2011 wurden die Kantone verpflichtet, entlang von Bächen, Flüssen und Seen sogenannte Gewässerräume festzulegen. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) geregelt.
Je nach Kanton erfolgt die Ausscheidung des Gewässerraums durch den Kanton oder die Gemeinden.
Wozu dient die Festlegung eines Gewässerraums?
Der Gewässerraum dient dem langfristigen Schutz unserer Gewässer. Er schafft den notwendigen Platz für natürliche Gewässerfunktionen, den Hochwasserschutz, die Gewässerentwicklung sowie die ökologische Vernetzung entlang von Bächen, Flüssen und Seen.
Solange ein Gewässerraum noch nicht rechtskräftig festgelegt ist, gelten die Übergangsbestimmungen des Bundes. Diese führen häufig zu grösseren Gewässerabständen als die später festgelegten Gewässerräume. Innerhalb dieser Bereiche sind neue Bauten und Anlagen grundsätzlich verboten.
Unabhängig von der Gewässerraumbreite gilt ein 6 m Pufferstreifen ab Uferlinie. Zudem dürfen im Gewässerraum keine Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Darauf achten wir bei der Festlegung von Gewässerräumen
- Detaillierte Situation vor Ort (Bebauung, Lage des Gewässers)
- Gewährleistung des Hochwasserschutzes
- Sicherung einer standortgerechten Ufervegetation
Nach unserer Festlegung der Gewässerräume haben sie Klarheit darüber
-
Wie breit der Gewässerraum sein muss
-
Wie viel Raum für den Hochwasserschutz benötigt wird
-
Wo künftig ohne zusätzliche Zustimmung des Kantons gebaut werden kann aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung
-
Sowohl in der Bauzone als auch in der Landwirtschaftszone
-
Welche strengeren Anforderungen bei nicht dicht bebauten Gewässerabschnitten und ausserhalb der Bauzonen gelten
- Welche Bereiche von Bauverboten betroffen sind und wo sich diese mit der Festlegung der Gewässerräume reduzieren.
Die Festlegung der Gewässerräume sichert nachhaltig die Lebensräume für eine Vielfalt an Lebewesen im Wasser, an den Ufern und im angrenzenden Land. Ein angemessener Gewässerraum leistet einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenvorsorge und erlaubt es, erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen wirtschaftlich zu realisieren und langfristig kostengünstig zu unterhalten.
Weiterführende Links zum Thema Festlegung der Gewässerräume