Neue Aufgaben für Zürcher Gemeinden aufgrund des neuen Wassergesetzes

Anpassungen im Bereich Objektschutzmassnahmen

Ab 1. Juni 2026 tritt im Kanton Zürich das neue Wassergesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Gemeinden bei Bauvorhaben von Neubauten oder "wesentlichen Umbauten oder Zweckänderungen" in Gefahrengebieten Objektschutzmassnahmen anordnen müssen (Art. 33 & 34). Damit kommen neue Aufgaben auf die Gemeinden zu.

Wir unterstützen Gemeinden und Kantone bei der Prüfung von eingereichten Objektschutznachweisen für Bauvorhaben im Bereich Naturgefahren. Als fachliche Prüfstelle übernehmen wir die unabhängige Beurteilung im Rahmen von Baubewilligungsverfahren und stellen sicher, dass Objektschutznachweise vollständig, plausibel und normgerecht ausgearbeitet sind.

Wir sind bereits seit mehreren Jahren als Prüfingenieur bei Tankanlagen für das AWEL Zürich tätig. Dank den eingespielten Abläufen wickeln wir Prüfingenieur-Anfragen in kurzer Zeit ab und entlasten die Gemeinden bei der Prüfung der Baubewilligungen im Naturgefahrenbereich.

Prüfingenieur Objektschutz und Tankanlagen

 

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